Allgemeine Geschäschftsbedingungen

Hundebetreuung Monika Janus

  1. Der Tierhalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Aufgenommen werden nur Hunde mit gültiger Impfung, welche nicht älter als 1 Jahr und nicht jünger als 4 Wochen sein dürfen.
  2. Der Tierhalter versichert, dass sein Tier ordnungsgemäß angemeldet und gechippt ist. Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für diesen Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Vorlage der Kopie.
  3. Während der Betreuungszeit durch meine Person, bleibt der Tierhalter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  4. Für Schäden, die der Hund während vereinbarter Zeit beim Tierbetreuer erleiden könnte, übernimmt der Betreuer keine Haftung. Richtet der Hund beim Betreuer Schäden an (z.B. zerbissene Auto- Innenteile, Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Eigentümer/Tierhalter. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund / Mensch) anrichtet, haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer.
  5. Der Betreuer verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
  6. Hält der Betreuer eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung kommt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Besitzer.
  7. Hunde, die nicht zum vertraglichen Pensionsende ohne vorherige Absprache abgeholt werden, werden mit dem doppelten Pflegekostensatz pro Tag berechnet. Sollte der Hund nicht innerhalb 7 Tagen nach vereinbarten Endtermin abgeholt werden, ist der Betreuer berechtigt, den Hund anderweitig, auch kostenlos (Tierheim, Privatperson) abzugeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.
  8. Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Spielzeug, Hundeleinen und Decken etc. wird keine Haftung übernommen.
  9. Dieser Vertrag ist für jeden Besuch des Hundes gültig. Der Vertrag gilt bis auf den schriftlichen Widerruf.